Ihre Erklärung ist bei uns eingegangen.
Sie erhalten in Kürze eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Datum und
Uhrzeit des Eingangs. Diese Bestätigung dient ausschließlich der Dokumentation
des Eingangs; ob und in welchem Umfang Ihre Erklärung wirksam ist, prüfen wir
gesondert und melden uns dazu erneut bei Ihnen.