Ihre Erklärung ist bei uns eingegangen.


Sie erhalten in Kürze eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Datum und

Uhrzeit des Eingangs. Diese Bestätigung dient ausschließlich der Dokumentation

des Eingangs; ob und in welchem Umfang Ihre Erklärung wirksam ist, prüfen wir

gesondert und melden uns dazu erneut bei Ihnen.